Inhaber:
Martin Hägermann
Bramerloh 19
31604 Raddestorf
Telefon: (0152) 030 588 42
Mail: info@anhängerverleih-haegermann.de
Sehr geehrter Geschäftspartner,
unabhängig von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir in jedem
Problemfall versuchen, in konstruktiver Zusammenarbeit mit Ihnen zu einer für
beide Seiten annehmbaren Regelung zu kommen. die Zufriedenheit unserer Kunden
und Geschäftspartner hat für uns einen sehr hohen Stellenwert.
Anhängerverleih:
Der Mieter bestätigt die Kenntnisnahme der nachstehenden Vermietbedingungen mit
seiner Unterschrift im Mietvertrag. Die Mietparteien vereinbaren
übereinstimmend zum Mietvertrag die Gültigkeit folgender Geschäftsbedingungen.
Fahrzeugzustand/Reparaturen/Nutzer
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Der Mieter bestätigt, dass er das Fahrzeug im verkehrssicheren, technisch
einwandfreiem Zustand erhalten hat.
Erkennbare Mängel werden im schriftlichen Mietvertrag auf Seite 1 aufgelistet.
Defekte Anhänger dürfen nicht verwendet werden.
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Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu
behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und Regeln zu
beachten.
Hierüber hat sich der Mieter vor Ingebrauchnahme des Anhängers zu informieren.
Die Bedienungsanleitung kann beim Vermieter eingesehen werden, diese muss vor
Inbetriebnahme des Anhängers verstanden worden sein. Der Mieter hat
eigenständig zu prüfen, ob berechtigte Fahrer sich im Besitz einer
entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis befinden. Vor Antritt jeder Fahrt hat der
Mieter die Verkehrssicherheit, insbesondere auch die Sicherung der Ladung, zu
prüfen. Stellt der Mieter Mängel fest sind diese in einem schriftlichen
Mängelprotokoll zu rügen.
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Wird während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes
oder der Verkehrssicherheit notwendig, kann der Mieter eine Werkstatt bis zur
voraussichtlichen Höhe von 50 € an Reparaturkosten beauftragen.
Darüber hinausgehende Kosten müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Benutzung des Anhängers
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Das Fahrzeug darf nur vom Mieter, mit dessen Zustimmung auch dessen
Mitarbeiter und Mitglieder seiner Familie
benutzt werden. Der Mieter hat zu prüfen, ob der Fahrer im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis ist Alle den Vertag berührende Bestimmungen gelten auch
für den jeweiligen Fahrer.
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Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zu keinen rechtswidrigen Zwecken
zu nutzen oder zur Verfügung zu stellen. Fahrten außerhalb des Gebietes der
Bundesrepublik Deutschland bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des
Vermieters.
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Während der Mietzeit ist regelmäßig die Verkehrssicherheit des Anhängers zu
überprüfen. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, ebenso
ist die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges zu beachten. Die Ladung muss
ordnungsgemäß gesichert sein und eine überhöhte Ladung ist in jedem Fall zu
vermeiden.
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Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Zurrgurte und sonstige
Zubehörteile wie Zurrösen, Rampen etc (auch wenn diese vom Vermieter gestellt
werden) verantwortlich.
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Der Mieter ist verantwortlich, bei schlechten Straßenverhältnissen seine
Geschwindigkeit anzupassen und Vorsicht walten zu lassen. Teile am Anhänger
dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters ausgetauscht und/oder
verändert werden.
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Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorischen Veranstaltungen, zu
Testzwecken sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen oder Dritten
zur Verfügung zu stellen.
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Die gesetzlichen Grenzwerte (Nutzlast, Anhängelast, Höchstgeschwindigkeit
etc) sind einzuhalten.
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Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung bei
der Nutzung eines Anhängers mit „100 km/h-Zulassung“. Die Vorschriften zum
Zugfahrzeug (ABS und Massenverhältnis zum Anhänger etc.) sind zu beachten.
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Der Mieter verpflichtet sich: a) den gemieteten Anhänger nicht auf
öffentlichen Straßen, vom Zugfahrzeug getrennt abzustellen, b) den Anhänger für
die Dauer der Parkzeiten mittels der Diebstahlsicherung gegen Diebstahl. abzusichern.
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Firmen und Vereine haben ein genaues Fahrerverzeichnis zu führen und dieses
mind. 12 Monate aufzubewahren.
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Die Be-/ Endladung der Anhänger darf nur am angekoppelten Zugfahrzeug
vorgenommen werden.
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Bei Nutzung eines Motorradanhängers ist der Mieter verantwortlich für das
sichere Verladen (mit mind. 2 Personen) und Verzurren der Motorräder.
Die Motorräder dürfen während des Transportes nicht auf dem Ständer stehen.
Beim Transport ist auf eine ausgewogene Beladung zu achten. Die Ladungssicherungen
sind während des Transportes ständig zu überprüfen.
Versicherung nur Anhänger
Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger erstreckt sich auf
Haftpflicht und Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 300 € und ist
auf Europa beschränkt. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der
Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gemäß § 7
Gefahrgutverordnung Straße.
Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn
der Anhänger entgegen der Bestimmungen benutzt wird. Hingewiesen wird auf
folgendes bzgl. der Versicherung: Der Anhänger ist immer über das ziehende
Fahrzeug haftpflichtversichert.
Mietpreis
-
Als Mietpreis gelten grundsätzlich die in der jeweiligen neuesten Preisliste
des Vermieters erhaltenen Preise, sofern nicht ein besonderer Mietpreis
vereinbart wurde.
Verrechnungsgrundlage sind die jeweils angefangenen 24 Stunden. Sonderpreise
gelten nur für den Fall fristgerechter Zahlung. Wird das Fahrzeug nicht fristgerecht
an die Mietstation zurück gebracht, hat der Mieter den Vermieter alle
anfallenden Kosten zu erstatten, insbesondere Rückführung und Nutzungsausfall.
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Der Vermieter kann vor Übergabe des Fahrzeuges eine Kaution in Höhe von max.
5.000 € verlangen. Der Mietpreis wird vor Übergabe fällig. Ist eine andere
Zahlung vereinbart, ist diese innerhalb von 10 Werktagen zu begleichen. Erfolgt
die Zahlung nicht fristgerecht, verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung von
banküblichen Zinsen, sowie Bearbeitungsgebühren. Unberührt hiervon bleiben
weitergehende Ansprüche aus Verzug. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
Unfälle, Haftung, Anzeigepflicht
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Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden hat
der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden
unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bei Rückgabe ist ein schriftlicher
Unfallbericht einzureichen.
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Eine Haftung für Schäden oder Verluste an Gegenständen, die mit dem Fahrzeug
befördert oder in diesem liegengelassen wurden, sowie für Folgeschäden
jeglicher Art ist für den Vermieter ausgeschlossen.
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Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er das
Fahrzeug beschädigt oder den Vertrag verletzt, usw. Insbesondere hat der Mieter
das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurück zu geben, in dem er es
übernommen hat.
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Die Haftung des Mieters erstreckt sich neben den Reparaturkosten auch auf
Schadennebenkosten wie:
Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung sowie Nutzungsausfallkosten.
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Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen Obliegenheiten und
Verpflichtungen dieses Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen
haftet der Mieter voll.
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Bei Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete je
Tag, an dem das Fahrzeug dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Dem Mieter
bleibt der Nachweis, dass dem Vermieter kein oder ein geringer Schaden
entsteht. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Darüber hinaus haftet der Vermieter im Rahmen der bestehenden
Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Sofern ein Schaden
an dem Anhänger oder der Ladung des Mieters entsteht, haftet der Vermieter
nicht. Der Mieter hat nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den
Vermieter in schuldhafter Weise verursacht wurde.
Ersatzleistung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger
Zurverfügungstellung des angemieteten Anhängers einen Ersatzanhänger zu
stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatzanhänger zur Verfügung
zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen.
Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück. Jeder
weitergehende Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Reservierung
Reservierungen sind zur Tarifwahl verbindlich, jedoch nicht zur tatsächlichen
Verfügbarkeit des Anhängertyps. Sämtliche Reservierungen sind erst nach
Bestätigung des Vermieters als verbindlich anzusehen
Schriftform / Rücktritt
Der Mietvertrag kann nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche
Nebenabsprachen sind ungültig. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben
die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Bei Vertragsabschluss
ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises sofort oder innerhalb von 7
Tagen per Überweisung zu bezahlen. Der Restpreis ist bei Abholung des Anhängers
plus vereinbarter Kaution sofort zu bezahlen. Der Mieter hat das Recht, die
Aufhebung des Mietvertrages vor dem vereinbarten Mietbeginn zu verlangen.
Erfolgt der Wunsch des Rücktritts bis acht Tage vor Mietbeginn, so kann der
Vermieter maximal eine evtl. Anzahlung in Höhe von 30 % einbehalten, ggf. wird
eine entsprechende Zahlung in Höhe von 30 % fällig. . Bis vier Tage vor
Mietbeginn, gegen Bezahlung von 80 % des vereinbarten Mietpreises. Danach ist
die Mietaufhebung bis zum vereinbarten Mietbeginn nur gegen Bezahlung von 90 %
des vereinbarten Mietpreises möglich.
Datenschutzklausel
Folgende persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter in der EDV
verarbeitet, gespeichert, übermitteln und genutzt werden: Name, Anschrift,
Telefonnummer des Mieters, sowie offene Forderungen, die dem Vermieter gegen
den Mieter zustehen. Die Weitergabe der oben bezeichneten persönlichen Daten
darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Kreditkarteninstitute,
Anwaltskanzleien, Inkassoinstitute, Anhängerhersteller. Eine Weitergabe darf
nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung der
berechtigten Interessen des Vermieters oder der oben bezeichneten Personen und
Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige
Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der
Fall, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, das
gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der gegebenenfalls
verlängerten Mietzeit zurück gegeben wird, vom Mieter gegebene Zahlungsmittel
wie Schecks, Wechsel, Kreditkarten nicht eingelöst oder protestiert werden und
die Mietwagenrechnung nicht bezahlt wird, das gemietete Fahrzeug gestohlen oder
beschädigt wird.
Rückgabe des Anhängers, der Dachboxen und Fahrradträger
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Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Er kann mit vorheriger
Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Die Kulanzfrist für die Rückgabe
beträgt eine Stunde nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietzeit. Die
Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters erfolgen. Der Mieter
ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am
vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit dem Vermieter zurückzugeben.
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Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen zu
kündigen und die Herausgabe des Fahrzeuges im kompletten Zustand einschließlich
des Zubehörs sowie der Fahrzeugpapiere zu verlangen.
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Unabhängig vom vereinbarten Mietpreis kann dieser bis zur tatsächlichen
Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter berechnet werden. Bei nicht zeitgemäßer
Rückgabe verfällt die Reservierungszusage für den Folgemieter. Daraus ergebene
Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.
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Wird der Mietgegenstand stark verschmutzt zurückgegeben, wird dem Mieter je
nach Aufwand die Reinigung des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt:
mindestens jedoch EUR 25,00.
Allgemeine Bestimmungen
Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht als Vertreter des
Mieters bezeichnet, haftet er für die Person, Firma, oder der Organisation, für
die er unterzeichnet hat, persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter
versichert der Unterzeichner, dass er zum Abschluss des Mietvertrages, zur
Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt ist.
Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist deutsches Recht
anzuwenden.
Bei Streitigkeiten über oder aus diesem Mietvertrag wird Minden als
Gerichtstand vereinbart.
Anhängerhandel:
Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich
auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
Vertragsabschluss
-
In Prospekten, Anzeigen und auf Internetseiten enthaltene Angebote sind –
auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.
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Die Bestellung des Kunden in Schriftform, fernmündlich, per Gebot bei einer
Internet-Auktion oder E-Mail, stellt ein Angebot an uns auf Abschluss eines
Kaufvertrages dar. Der Besteller ist eine Woche an seinen Auftrag gebunden. Ein
Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn unsererseits eine
Auftragsbestätigung erteilt wird, bzw. durch direkte Zusendung oder Übergabe
der Ware innerhalb dieser Wochenfrist an den Kunden. Im Falle einer Internet-Auktion
kommt der Vertrag ohne weitere Zwischenschritte mit dem auf das
Verkäuferangebot Höchstbietenden zustande.
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Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
Preise, Preisänderungen
-
Die Preise verstehen sich in EURO und schließen die gesetzliche
Mehrwertsteuer ein.
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Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten
ausgewiesenen Preise zzgl. Versandkosten. Irrtum vorbehalten. Anhänger,
Dachboxen und Fahrradträger müssen generell bei Verkäufer gegen Barzahlung /
Vorausüberweisung abgeholt werden.
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Der Versand der Ware kann nicht erfolgen.
-
Auf Wunsch des Käufers kann auch ein Termin zur Abholung der Ware bei dem
Verkäufer gegen Barzahlung vereinbart werden.
Lieferung
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Vereinbarte Liefertermine oder –fristen sind vorbehaltlich der rechtzeitigen
Belieferung des Verkäufers selbst und der Verfügbarkeit der Ware, sofern im
Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Vereinbarungen solcher Art bedürfen
der Schriftform.
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Etwaige Lieferhindernisse werden dem Käufer unverzüglich, spätestens jedoch
binnen einer Woche mitgeteilt.
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Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen
beträgt die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist zwei Wochen.
Fristbeginn ist der Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer.
-
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer schriftlich vom Vertrag
zurücktreten.
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Teillieferungen sind zulässig.
Versand und Gefahrübergang
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Der Versand der angegebenen Artikel ist nicht möglich.
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Mit Eingang der Bestellung wird die Ware seitens des Verkäufers für den
Kunden reserviert. Erfolgt die Zahlung des Käufers nicht binnen einer Woche ab Vertragsschluss,
so behält sich der Verkäufer eine anderweitige Verfügung über die Ware vor. Das
Sammeln mehrerer Käufe ist ebenfalls nur innerhalb dieser Frist möglich und auf
maximal 10 Artikel beschränkt.
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Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB so geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit
Übergabe der Sache an den Käufer über.
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Teilt der Käufer mit, dass die Ware bei der Versendung beschädigt wurde,
oder verloren gegangen ist, so wird der Verkäufer unverzüglich Ersatzansprüche
gegenüber dem Verursacher anmelden oder Nachforschungsanträge stellen. Der
Verkäufer ist zwischenzeitlich nicht verpflichtet, eine Ersatzlieferung
vorzunehmen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten, solange der Schaden oder
Verlust ungeklärt ist.
Widerrufsrecht
-
Widerrufsbelehrung
PKW-Anhänger, Dachboxen und Fahrradträger sind aufgrund ihrer Beschaffenheit
nicht für eine Rücksendung geeignet. Das Fernabsatzgesetz findet daher nur
Anwendung auf Anhänger, Dachboxen und Fahrradträger, die sich nicht in der Auslieferung
befinden oder schon ausgeliefert wurden.
Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und erfolgte die Bestellung
der Ware per Fernkommunikationsmittel oder Internet-Auktion, so hat der Käufer
das Recht seine Vertragserklärung ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei
Wochen zu widerrufen, oder innerhalb dieser Frist, die Ware an den Käufer
zurück zu senden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Nur bei
nicht paketversandfähiger Ware kann der Käufer die Rückgabe auch durch
Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B.: per Brief, Fax oder E-Mail,
erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Versendung der Ware
oder des Rücknahmeverlangens.
Der Widerruf ist zu richten an:
Anhängerverleih Hägermann
Inhaber: Martin Hägermann
Bramerloh 19
31604 Raddestorf
Telefon: (0152) 030 588 42
Mail: info@anhängerverleih-haegermann.de
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen ( z. B. Zinsen ) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die
Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was
deren Wert beeinträchtigt.
Die Rücksendung von Waren, für die zum Zeitpunkt des Widerrufs die
Gegenleistung (Zahlung) noch nicht vollständig erbracht ist, erfolgt auf Kosten
des Käufers.
Nicht paketversandfähige Ware wird bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer
Widerrufserklärung erfüllen.
1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.
Gewährleistung
1. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, so hat der Käufer zunächst die Wahl
zwischen der Nacherfüllung durch Nachbesserung der Sache oder Nachlieferung einer
mangelfreien Sache.
2. Der Käufer hat die von ihm getroffene Wahl in deutlicher Form mitzuteilen.
3. Der Verkäufer ist berechtigt die Art der gewählten Nacherfüllung abzulehnen,
wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art
der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer ist.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den
Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt 2 Jahre, sofern
der Käufer Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist. Ist er Unternehmer i. S. d. § 14
BGB beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr.
Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des
Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des
Verkäufers.
Eigentumsvorbehalt
1. Bei Lieferung ohne Vorkasse ( nur möglich mit entsprechender vorheriger
schriftlicher Vereinbarung ), behält sich der Verkäufer das Eigentum an den
gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus
jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zusteht vor
(Vorbehaltsware).
2. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
3. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die
Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und
diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte
durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten
zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug
– ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die
Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden von uns nur gemäß der Bestimmungen des deutschen
Datenschutzrechts verarbeitet.
Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand, beim Handelskaufvertrag ist der
Gerichtsstand am Sitz der Beklagten.
Sonstiges
1. Die im Rahmen der Auktion anfallenden Gebühren von Ebay trägt der Verkäufer.
2. Die Rechnung wird bei uns in der Buchhaltung abgelegt. Sollte der Kunde ein
Rechnungsexemplar wünschen, so bitten wir uns dieses kurz per E-Mail
mitzuteilen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Allgemeine Geschäftsbedingungen